Kaiser Karl V. – Ahnherr der Europäischen Union?
Überlegungen zum Verhältnis von Geschichte und Tradition

Prof.em.Dr. Rainer Wohlfeil:

Kaiser Karl V. – Ahnherr der Europäischen Union? 

Überlegungen zum Verhältnis von Geschichte und Tradition 

 

Anläßlich der deutschen Gedenkfeier zum 400. Todesjahr Kaiser Karls V. im Jahre 1958 hatte Peter Rassow (1889-1961) in seinem Kölner Festvortrag zum Thema ‚Das Bild Karls V. im Wandel der Jahrhunderte‘ in ei­ner Reflexion über historische Legendenbildung gefolgert, „der historische Karl V. eignet sich nicht zur Galli­onsfigur für das Schiff der Europa-Bewegung“1. Als beispielhaft für den Versuch, den Kaiser des 16. Jahrhun­derts (1500-1558) als Symbolfigur für die Europa-Idee des 20. Jahrhunderts zu verwenden, hatte er das Buch ‚Emperor of the West‘ von D. B. W. Lewis aus dem Jahre 1932 herangezogen2.

 

Karl V, Portrait von Tizian 1548

Als Leitbild für die europäische Einigungsidee – Vereinigte Staaten von Europa – im Kontext der politischen Bestrebungen und des Europamemorandums von 1930 des französischen Staatsmannes Aristide Briand (1862-1932) hatte Lewis Karl V. vorgestellt, weil von ihm eine sakrale Kaiseridee verfochten wurde, die unauf­lösbar mit der Einheit der überlieferten römisch-katholischen Christenheit verknüpft war. Christliche Eintracht in ei­nem Glauben war, wie bei Karl, die zentrale These von Lewis als Voraussetzung für einen europäischen Zu­sammen­schluß. Lewis fol­gerte, daß Europa dann zu seiner Einheit zurückfinden werde, wenn alle Christen, die in Religionsgemein­schaften außerhalb der römischen Kirche lebten, zum katholi­schen Bekenntnis zurückkeh­ren würden.

Im Zusammenhang mit seiner Betrachtung hätte Rassow als profunder Kenner der Geschichte des Kaisers3 auch die Biographie ‚Karl V. Ahnherr Europas‘ von Gertrude von Schwarzenfeld (* 1906)4 heranziehen kön­nen. Erschienen 1954, entsprach der Buchtitel der Warnung Ras­sows vor falschen Gallionsfiguren. Die Auto­rin ver­trat die Auf­fassung: „Und es ist wohl auch kein Zufall, daß die Gestalt des letzten großen Kaisers des Abend­landes heute neue Würdigung erfährt: seine Persönlichkeit rückt uns nahe, weil heute die universale Idee in uns wiederer­wacht; sein Scheitern  [ … ]

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Bibliografische Information: svz78
Prof.em.Dr. Rainer Wohlfeil: Kaiser Karl V. – Ahnherr der Europäischen Union?
Überlegungen zum Verhältnis von Geschichte und Tradition,
in: Festschrift für Hans-Jürgen Goertz zum 60. Geburtstag, Leiden-New York-Köln 1997

(= Studies in medieval and reformation thought), S. 221 – 242.

[ … ] ergreift uns, weil wir fühlen, daß er für ein Grundprinzip Europas kämpfte. Seine lebens­lange Bemühung, das Umfassende und Allgemeine über das Selbstinter­esse der Teile zu stellen, gewinnt für uns neue Bedeutsamkeit, gilt es doch heute Europa als Ganzheit zusammenzufassen und es erneut an die alten, die ge­meinsamen, die christlichen Werte zu binden.“5 – Die Zeitgebundenheit der Verfas­serin ist damit unüber­sehbar, aber die Bezeichnung ihres ‚Helden‘ als ‚Ahnherr Europas‘ dürfte mehr dem wer­bungsbe­zogenen Ver­langen des Verlages als ihrer Intention entsprochen haben, denn eine derartige unmittel­bar ge­genwartsverorte­te Einordnung Karls V. findet sich nicht in ihrer Biogra­phie. Die Verfasserin folgert in ihrem ‚Schlußwort‘ nur, Karls Miß­lingen ermahne uns, „die Suche nach dem gemein­samen Wort wiederaufzu­nehmen, es fordert uns auf, die Mü­he um ein geein­tes Europa wei­ter­zuführen, es erinnert uns an die versun­kene erasmische Mitte, die wieder ans Licht zu heben ist, damit Eu­ropa die Mitt­lerstellung verwirkliche, zu der es berufen ist“6. Gegenwartsbezüge brachte sie also nur zurückhaltend ein.

Die Biographin beschwor also nicht die Einheit im römisch-katholischen Glauben, sondern nur die christlichen als gemeinsame alte Werte. Sie verband zugleich die Hoffnung auf ein ‚Europa als Ganzheit‘ mit der universa­len Idee, knüpfte diese aber nicht an die Vorstellung eines geein­ten Europa in einer weltweiten Ordnung, wie sie sich in den Vereinten Nationen hätte anstre­ben lassen, sondern orientierte sich an den politischen Leitvor­stellungen eines Kaisers aus dem 16. Jahrhundert.

Als Aufgabe für den zweiten Teil ( II. ) meiner Überlegungen überprüfe ich, ob der universalen Idee und damit den Leitvorstellungen Karls V. eine Bedeutung für die Gegenwart zukommt. Zunächst ist nur festzuhalten, daß Rassow die Biographie von Schwarzenfeld nicht erwähnt hat. Hierfür lassen sich vielerlei Gründe vermuten. Größte Wahrscheinlichkeit birgt die An­nahme, er habe das nicht streng geschichtswis­senschaftliche Werk gar nicht zur Kenntnis ge­nommen. Als Verfasser einer Un­tersu­chung über die Kaiseridee Karls V. hätte er ande­renfalls auch auf dieses Buch eingehen müssen. Reagiert hätte er mit Sicher­heit, wenn ausgewiesene Historiker seiner Generation seine Warnung übergangen hätten. Das Werk des Vicomte Char­les Terlinden (1878-1972) hätte seinen scharfen Widerspruch herausgefordert.

Aus der Feder dieses Professors für Staatsrecht und für Geschichte an der Universität Löwen erschien 1965 in Brügge die Biographie ‚Carolus Quintus / Charles Quint / Empereur des Deux Mondes‘, die auch ins Nieder­ländische und Spanische übersetzt wurde und 1978 in deutscher Sprache unter dem Titel ‚Carolus Quin­tus. Kai­ser Karl V. Vorläufer der europäischen Idee‘ mit einem Geleitwort von Otto von Habsburg vorgelegt wurde7.

Terlinden sah seine Aufgabe darin, „in einer Zeit, in der sich Europa unter dem Einfluß politi­scher und auch wirtschaftlicher Faktoren auf dem Wege zur Bildung einer harmonischen Ge­meinschaft befindet … die große Persönlichkeit eines illustren Vorläufers der europäischen Idee wachzurufen“, einen „illustren Vorläufer eines geeinten Europa vorzustellen“8. Für ihn war Karl V. nicht nur einer „der größten Herrscher aller Zeiten“9, son­dern auch „ein gro­ßer Euro­päer … Europäer und gleichzeitig universaler Herrscher durch die Weite und Viel­falt seiner Besitzun­gen, ebenso wie durch seine kaiserliche Auffassung der Einheit der alten Welt“, der „versuchte, das Heilige Reich Karls des Großen in seinem vollen Glanz wiederherzustellen“10. Karls „Ideal … war der Aufbau der Ein­heit Eu­ropas auf der Grundlage eines Bündnisses der christlichen Staaten zur Verteidi­gung der Zivilisation ge­gen die Gefahren aus dem Osten. In je­ner Zeit war diese Bedrohung ebenso ernst wie heute, in der an die Stelle der Türken die So­wjet-Union getreten ist“11. Stärker kann ein Historiker wohl kaum die Zeitgebundenheit sei­ner Aussagen bekunden – ein wohl unbewußtes Bekenntnis, denn der Autor erhebt zumindest indi­rekt den An­spruch, „das Werk der Wiedergutmachung“ gegenüber Karl V. verfaßt zu haben12. Der Kaiser, der von der „Bildung einer europäischen Union“ träumte13, strebte nach Terlinden an, ein „Programm der Einigung Europas“ zu verwirklichen, doch sein Tod und „das Scheitern seiner Politik an Schwierigkeiten, so vielfältig, komplex und umfangreich, daß menschliches Bemühen an ihnen zerbrechen mußte, sollten die Verwirklichung der Idee eines geeinten Euro­pas, dessen weitsichtiger Vorläufer er war, um vierhundert Jahre verzögern“14. Es war eine Konzeption, die Terlinden seinem ‚Helden‘ schon zu Beginn sei­ner Herrschaft als eigen zu­schreibt15 – eine Idee, die sich beispielsweise grundsätzlich von der im Kontext des Ver­trages von Noyon (1516) während des zweiten Jahrzehnts des 16. Jahrhunderts vertretenen Hoffnung unter­scheidet, daß durch ein Gleichgewicht der Mächte Europa zu einer friedlichen Einheit fin­den könne16.

Eine Annäherung an die inhaltliche Vorstellung Terlindens vom Begriff ‚Europa‘ soll zu Beginn des zweiten Teils mit einer Analyse versucht werden. Gertrude von Schwarzenfeld hatte die Bezeichnung ‚Abendland‘ ver­wendet, ohne ihr Begriffsverständnis näher auf­zuzeigen. Sie wurde als „eine mytische und re­ligiös-politische Konzeption“17 in jenem Jahrzehnt nach dem Zweiten Weltkrieg durch „ideologiesierende Vor­stellungen von Geist und Kultur“ geprägt und im Sinne vor­nehmlich am Hergebrachten festhaltender, teilweise sogar restau­rativer Tendenzen aufgenommen, eingesetzt besonders im Zeichen des Ost-West-Gegensatzes als Kampfkate­gorie gegen das ‚Sowjetsystem‘ im Osten Euro­pas. Der Begriff findet sich zwar nicht direkt bei Ter­linden, durchdringt jedoch unterschwellig als konservative politisch-ideo­logische Leitvor­stellungen im katholi­schen Verständnis18 die Konzeption seines Werkes und ebenso dessen Geleitwort von Otto von Habsburg, dem Prä­sidenten der Internationalen Paneuropäischen Union.

Als Fazit meiner Analyse des Werkes von Terlinden ist festzuhalten, daß dieser Historiker die Persönlichkeit Karls V. im Sinne einer Leitbildfunktion gedeutet und für die Gegenwart in­strumentalisiert hat. Auf die Pro­blematik seines Verfahrens soll im dritten Teil der Überlegun­gen ( III. ) eingegangen werden. Zuvor ist noch in gebo­tener Kürze darauf hinzuweisen, daß auch das Bildnis des Kaisers im Dienste der Propaganda für die Idee eines ge­einten Euro­pas eingesetzt worden ist, und zwar als Medium sowohl seitens gesellschaftlich-politi­scher Organi­sa­tionen als auch besonders im staatlichen Interesse verschiedener Länder.

Als die Paneuropa Union anläßlich der Tagung des Europäischen Rates in Paris am 19./20. Ok­tober 1972 zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestehens und zugleich zum Gedenken an die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Montanunion, vor zwanzig Jahren sowie zur Feier des Vertrages über die Norderweiterung der Europäischen Gemein­schaft zum 1. Januar 1973 private Medaillen mit Wertangaben in der Europawäh­rung (ECU) ausgab, befand sich Karl V. auf einer Silbermedaille zu 2 ECU, eingereiht zwi­schen Karl dem Großen und Napoléon Bonaparte, ebenfalls in Silber, gefolgt von Goldmedaillen mit den Bildnissen von Ri­chard Graf Coudenhove-Kalergi, Jean Monnet und Paul Henri Spaak, Win­ston Churchill und Edward Heath, Konrad Adenauer, Alcide de Gasperi und Robert Schu­mann19. Als Vorlage dürfte eine Zeich­nung des Kaisers im Alter von 31 Jahren gedient haben, veröffentlicht bei Terlinden20. Spanien nutzte 1989 bei zwei Werten der ersten Ausgabe seiner anlaufenden, alljährlichen Medaillen der staatlichen Münze auf ge­setz­li­cher Grundlage mit Wertangaben in ECU für die Bildseite das Gemälde von Tizian, das den Kaiser zu Pferd als Sieger auf dem Schlachtfeld bei Mühlberg zeigt, und verwandte für einen dritten Wert das Säulen­emblem Karls V. und seine Devise ‚PLVS VLTRA‘21. Münzen als gesetzliches Zah­lungsmittel mit einem Bildnis Karls V. wurden in Belgien und in Österreich in Umlauf ge­bracht. In Belgien waren es 1987 bis 1990 drei Aus­gaben als Gedenkprägungen aus Anlaß des 30. Jahrestages der Römischen Verträge, eine in Silber und zwei weitere in Gold, gestaltet auf der Bildseite in Anlehnung an einen Guldiner zwischen 1540 und 1548 aus der Münz­stätte Brügge22. In den Dienst der europäischen Idee bezog Belgien später auch den römi­schen Kai­ser Diokle­tian, Kaiser Karl den Großen und Kaiserin Maria Theresia ein23. Die österreichische 100-Schilling Silber­münze von 1992 feiert den Kaiser zwar im Rahmen einer Millenium-Serie als eine der „Größen der 1000 jähri­gen Ge­schichte“ des Staa­tes24, zugleich aber wird seine Darstellung in einer Prunkrüstung25 als Symbol für seine „Verteidigung der eu­ropäischen Ein­heit und des christlichen Abendlandes“ verstanden26. Diese Interpre­tation des kaiserlichen Wir­kens steht hier zur Diskussion, nicht dagegen der Sachverhalt, daß der eigentliche Be­gründer des neuzeitlichen Österreichs, Ferdinand I., sich die Wertseite der Münze mit Karls Sohn Philipp II. von Spanien teilen muß.

Generell folgt als Münzbild Karl V. nach Karl dem Großen27 an zweiter Stelle auf der Liste je­ner historischen Persönlichkei­ten, die in Europa in Verbindung zur werdenden Gemeinschaft gesetzt wurden. Daß sich Belgien in herausra­gender Weise auf den Kaiser des 16. Jahrhunderts bezog, erklärt sich einerseits aus der Bedeutung seiner heu­tigen Regionen als Kernländer der burgundischen Niederlande während dessen Regierungszeit, kann aber zu­sätzlich auch durch die Lebensbeschreibung des Kaisers seitens des Belgiers Terlinden angesto­ßen wor­den sein. Seine Biographie regte in Belgien vielleicht ebenfalls zur Prägung der drei ECU-Münzen mit zwei verschiedenen Darstellungen Karls des Großen an28, erwähnt doch Terlinden eine Rück­besinnung im Jahre 1519 auf den Kaiser des 8./9. Jahrhunderts29: Karls V. Großkanzler Mercu­rino Arborio di Gattinara (1465-1530) hatte sich in einer Denkschrift auf Karl den Großen be­zogen, als am kaiserlichen Hof die Kunde von der Frank­furter Wahl Karls zum römischen Kö­nig eintraf; dem Kaiser selbst scheint dieser Bezug auf Karl den Großen niemals in den Sinn gekommen zu sein30. Vom fränkisch – karo­linischen Reich als ‚Heiligem Reich‘ sprechen weder Karl noch Gattinara31. Karl dem Großen als ande­rem Ahnherr kann hier nicht weiter nachge­spürt werden.

II.

Die These von einer Ahnherrnqualität Karls V. wirft geschichtswissenschaftlich die Frage auf, ob es historische Sachverhalte gibt, auf die eine Leitbildfunktion jenes Kaisers des 16. Jahrhun­derts für die Gegenwart wissen­schaftlich legitim begründet werden kann. Zu reflektieren ist in diesem Zusammenhang, daß Leitbilder in er­ster Linie Kategorien der Tra­dition sind. Zwischen Tradition und Geschichte besteht eine Spannung. Eine der­artige Unstimmigkeit offen­baren das Werk Terlindens ebenso wie die Münzbilder. Das Verhältnis zwischen Ge­schichte und Tradi­tion wird ab­schließend diskutiert werden. Zuvor soll auf die Frage nach den geschichtli­chen Grundlagen des bean­spruchten Vorbild­charakters Karls V. für die Gegenwart eine Antwort ge­sucht wer­den. Waren – so lau­tet ein ganz knapp abzuhan­delndes erstes Problem – im Europa des 16. Jahrhunderts jene strukturellen Gegeben­heiten und menta­len Voraus­setzungen gege­ben, die eine europäische Einigung im Sinne einer Ge­meinschaft gleichberechtigter Staaten zu­gelassen hätten, und was besagt zweitens die These von der universa­len Idee des Kaisers. Birgt sie die ihr von Schwarzenfeld und Terlinden zugeschriebene ‚europäische Konzeption‘?

Terlinden vermittelt keine Vorstellung, wie jene europäische Union zusammengesetzt sein sollte, die Karls V. Traum gewesen sei32. Auch läßt der Autor nicht erkennen, welche Vorstel­lung von einer europäischen Ge­meinschaft er selbst um 1965 vertrat. Aus ihr ließen sich Rück­schlüsse ziehen. Sein Begriffsinhalt ist nicht mit dem ‚Europa der Sechs‘, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zu identifizie­ren, denn ihr gehörten beispielsweise Spanien und Öster­reich – Kernländer des habsburgischen Weltreiches – erst seit 1986 bzw. 1995 an. Daß sich die EWG erweitern werde, konnte damals wegen der 1960 in Kraft getre­tenen Europäischen Frei­handelszone nur erhofft werden. Mit Großbritannien, Irland, Dänemark und Griechenland schlossen sich 1973 bzw. 1981 Staaten der Europäischen Gemeinschaft an, von deren Einbin­dung in eine euro­päische Union viel­leicht Terlinden, jedoch kaum Karl V. geträumt haben könnte, ebenso we­nig von der späte­ren Ausdehnung der EG auf Schweden und Finnland. In des Kaisers Traumkonzeption hätte sich Polen-Litau­en besser eingepaßt als jene Staaten, deren Völker zu seiner Zeit unter der Herrschaft der os­manischen Türken lebten, oder gar die heutige Türkei selbst – alles Bewerber um eine Aufnahme in die Euro­päische Union. Teile des damali­gen tür­kischen Reiches hätte Karl zwar dann in seine Traumvorstellung von einer Union ein­schlie­ßen können, wenn er eine derartige Utopie mit den in der Titulatio seiner Urkunden33 aufgeführten Herr­schaftsansprüchen ver­bunden hätte – etwa das Königreich Jerusalem und die Herzogtümer Athen und Neopa­tria. Aber ein Rückgriff auf die Titulatur hätte auch die Einbe­ziehung der amerikanischen Kolonien der Krone Kastilien eingeschlos­sen. Insgesamt läßt sich demnach die Titulatur, unabhängig vom tat­sächlichen Ge­halt der angeführten Rechts­komple­xe34, nicht zur Traumdeutung heranziehen.

In der Titulatur wurden auch die verlorengegangenen altburgundischen Länder reklamiert, aber kein Anspruch auf Frankreich angemeldet. Das französische Königreich war jedoch jener Staat, der als Macht ausgeschaltet werden mußte – wie Gattinara es gefordert hatte35 -, sollte eine christliche Weltmonarchie errichtet werden. Sie stellte jene Ordnung dar, die der Großkanzler seinem Kaiser zu verwirklichen antrug. Es wäre eine Monar­chie gewesen, deren natürlicher Mittelpunkt das habsburgische Machtssystem hätte bilden sollen. Den christlichen Völkern römisch-katholischen Glaubens versprach sie den allgemeinen Frieden und dem so befriedeten Europa Schutz unter der Oberherrschaft Karls V. Offen blieb in den Denkschriften Gattinaras, wo die Grenzen dieses Europas liegen, d. h. welche Länder es einschließen sollte. Diese kaiser­liche Ordnung hätte zwar den einzelnen Völkern ihre Staaten in territorialer Unabhängigkeit belassen, aber sie hätten sich der rechtlichen und morali­schen, sakral begründeten Oberhoheit des Kaisers und damit eines einzelnen freiwillig unterwerfen und sich seiner Führung zu ge­mein­samen Unternehmungen unterstellen müssen. Das war die Konzeption einer Univer­sal­monarchie und nicht die einer wie auch immer gearteten Union gleichberechtigter europäischer Staaten.

Die Idee einer Universalmonarchie hat sich politisch nicht verwirklichen lassen. Sie war auch gar nicht reali­sierbar, da der Kaiser aus strukturbedingten Gründen schon darauf verzichten mußte, sein Reich – d. h. die Summe seiner einzelnen Länder mit ihren unterschiedlichen Fe­stigkeits- und Selbständig­keitsverhältnisssen im Rahmen einer Personalunion – in ein formiertes gesamtstaatliches Gebilde mit entsprechenden Institutionen umzubauen. Gattinaras Gutachten von 1519, wie sich die Einheit des Gesamtreiches be­werkstelligen ließe, blieb ein Traum des Großkanzlers36. Voraussetzung dafür wäre eine gewisse Übereinstim­mung seiner monar­chi­schen Stellung und Rechte in den verschiedenen Ländern gewesen. Sie bestand nicht, denn zu unterschied­lich waren die verfassungsrechtli­chen Positionen, die sich aus den geschichtlichen Verhältnissen ergaben – bei­spiels­weise des kastilischen Königs und des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches. Eine gewisse einzel­staatliche Zentralisierung ließ sich in den Burgundi­schen Niederlanden und mit Anfängen auch im Bereich der Krone Kastilien durchsetzen; sie wurde in den Ländern der Krone Aragon und in den italieni­schen Besitzun­gen nicht versucht, und in Deutschland ist der Kaiser mit seinem Bundesplan gescheitert37. Daß seine Verfas­sungs­re­formbestrebungen von 1547/48 „gesamteuropäische Tendenzen“ erkennen lassen38, ist eine These, die sich anhand der Quellen nicht verifizieren läßt. Insgesamt war schon die strukturelle Basis des dy­nastisch be­gründe­ten Weltreiches hei­kel, gewährte nur bedingten verfassungsge­mäßen Spielraum und be­grenzte die Frei­heit kai­serlicher Entschei­dungsgewalt. Aus diesem Sachverhalt folgert, daß einer Ausdehnung der Herrschaft Karls V. auf Länder außerhalb sei­nes habsburgischen Reiches Hindernisse entge­gengestanden hätten, die mit friedlichen Mitteln nicht zu beseitigen waren. Daß sie mit Gewalt hätten dauer­haft überwunden werden kön­nen, erscheint unwahrscheinlich – abgesehen davon, daß eine derartige Politik dem Kaiser fremd war. Es gab im 16. Jahrhundert keinen Weg zu einer Staatengemeinschaft, die auch nur annä­hernd mit der gegenwärtigen Euro­päischen Union vergleichbar gewesen wäre.

Sie lag aber auch im Bereich der geistigen Vision außerhalb der zeitgenössischen Vorstellung­en – sieht man ab von einsamen Denkern. Schon innerhalb des eigenen Reiches wurde Karls Kaisertum keineswegs durchgängig einhellig begrüßt. Außerdem deckten sich Ausgangslage und Bewertung am Ende sei­ner Herrschaftszeit nicht. Als geborenen Fürsten erkannten ihn nur die burgundischen Nie­derländer uneingeschränkt an. Sie standen hin­ter ihrem Landeskind bis zu seiner Ab­dankung, auch wenn sich die ursprüngliche vorbehaltlose Zustimmung zu seiner Politik abschwächte und die Kritik an den Forderungen zunahm, die Karl als Kaiser infolge sei­ner Kriege mit Frankreich an die Provinzen stellte.

In Spanien schlug dem jungen Habsburger während seines ersten Aufenthaltes keine helle Be­geisterung entge­gen. Die Kastilier identifizierten sich voller Stolz auf ihre Erfolge im Kampf gegen die Mauren (Eroberung Granadas 1492), über die Entdeckung ‚Westindiens‘ und über dessen beginnende Kolonisation mit der Vor­stel­lung einer von jedweder fremden Gewalt unab­hängigen ‚Nation‘, die ihnen über die Katholischen Könige und deren politisches Werk vermit­telt worden war. Daher wehrten sie sich in den ersten Regierungsjahren Karls dagegen, daß ihr kastilisches Königtum einem fremdem Kaisertum nachgeordnet zu werden drohte und daß ganz allgemein ausländische Institutionen an die Stelle der überlieferten eigenen zu treten schienen39. Sie er­kannten zwar den jungen Habsburger als ihren König an, jedoch nicht als ‚Karl V.‘, sondern als ‚Carlos I‘. Nach Menéndez Pidal40 hätte sich der junge König mit einem Herrschaftsverständnis identifiziert, das geprägt war durch das Vorbild seiner spanischen Großeltern und das die Aufgaben und Pflichten seines Kaisertums aus der nationalen Tradition einer kastilischen ‚Idea imperial‘ herleitete. Auf Kastilien bezogen akzeptierte diese Über­liefe­rung weder eine Ein- oder gar Unterordnung in das Sacrum Romanum Imperium noch eine universa­listi­sche Politik in dessen Kontext. Seiner geschickten Verhaltensweise verdankte es dann Karl in der zweiten Hälf­te seiner Herrschaftszeit, daß sich Kastilien mit seinem Kaisertum nicht nur versöhnte, sondern sich auch mit dessen Anforderungen so stark identifizierte, daß beispielsweise die Bekämpfung des deutschen Protestan­tis­mus ebenso wie schon zuvor der Kampf gegen den Islam als eigene, ’nationale‘ Aufgabe begriffen wurde. Nunmehr waren kai­serliche Siege wie Mühlberg auch spanische Siege – ein Sieg, der ihn zugleich den Deut­schen vollends entfremdete.

Mit Karl als Landesherrn wurden seine italienischen Untertanen mehrheitlich erst konfrontiert als er 1535 im Ruhme des Siegers während des Tunisfeldzuges über die afrikanischen Korsaren süditalienischen Boden betrat. Unter diesen Bedingungen schlug ihm eine Welle aufrichtiger Begeisterung entgegen. Sie ebbte bis zum Ende der Regierungszeit wieder ab, man arrangierte sich aber mit der spanischen Fremdherrschaft. Als solche wur­den der Kaiser und seine Ver­tre­ter durchgängig eingestuft.

Entgegengesetzt zur Entwicklung in Spanien entfaltete sich das Verhältnis der Deutschen zu ihrem Kaiser. Ur­sprünglich als das ‚edle deutsche Blut‘ bezeichnet und auch von breiten Schich­ten des Volkes voller Freude be­grüßt, wandelte sich die Haltung und nahm zugleich die an­tispanische Stimmung zu, bis Karl in seinem letzten Regierungsjahrzehnt von der weitaus überwiegenden Mehrheit der Deutschen, vor allem von den Evangeli­schen, gehaßt und von den Katholiken höchstens geachtet wurde41. Zugleich offenbarte Karls Scheitern in Deutschland, daß es ihm im Heiligen Römischen Reich nicht gelungen war, kaiserlich-deutsches und könig­lich-kastilisches Herkommen in eine übergreifende Herrschaftsauffassung zu integrieren42. Die Mentalitäten waren zu wesensverschieden, ließen eine gemeinsame Einheit schon deshalb nicht zu. Was aber im habsbur­gi­schen Reich nicht zu verwirklichen war, hätte sich auf europäischer Ebene als ein chancenloses Un­terfan­gen erwiesen. Man bedenke nur, daß die antihabsburgische Politik der französischen Könige Franz I. und Heinrich II. von ihren Untertanen fast einhellig mitgetragen wurde sowohl in den Monaten höchster Gefahr für die Un­versehrtheit der Monar­chie (1525/26) als auch beim ersten Waffengang unter dem neuen Herrscher. Eu­ropa war im Bannkreis aufsteigender Nationalstaaten gedanklich-geistig noch nicht für eine Union zu ge­win­nen.

Im Zentrum der Thesen, die Karl V. als Ahnherrn beschwören, steht dessen übergreifende ideologisch-politi­sche Herr­schaftskonzeption – die universale Idee. Welcher Gehalt eignete ihr und ist diese heute als Leitbild für die Einheit Europas nutzbringend zu befragen? Eine Ant­wort auf diese Frage setzt voraus, daß der politische Leit­begriff der frühen Neuzeit, die Kate­gorie Monarchia Universalis, geklärt ist. Dieser Aufgabe hat sich Franz Bosbach gewidmet. Seine Aussage lautet: „Die Universalmonarchie in der Zeit Karls V. war für ihre Befürwor­ter wie für ihre Gegner eine theoretische Konzeption von Herrschaft, die in Überordnung über alle Herrscher allgemein in­teressierende und über den einzelnen Herrschaftsbereich hinaus­reichende Aufgaben erfüllte. Diese Aufgaben wurden mit denen des Kaisers der Christenheit identifiziert, die Universalmonarchie war hierin zu­nächst ganz an die Person der Kaisers gebunden.“43

Wie dieses Konzept von Karl V. wahrgenommen und von welcher herrschaftsleitenden Idee sein Handeln und Wirken bestimmt wurde, ist ein Gegenstand geschichtswissenschaftlicher Kontroversen. Die einschlägigen Aussagen zum Problemfeld von Staatsauffassung und Reichs­vorstellung lassen sich unter dem Begriff ‚Herrschafts-‚ oder geläufiger ‚Kaiseridee‘ auf einen Nenner bringen. Die ‚modernen‘ Erörterungen begannen im dritten und vierten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts unter vor­nehmlich gei­stesgeschichtlichem Er­klärungsansatz – eine Dis­kussion, die andauert und bis heute nicht abgeschlossen ist44. Wortführer in einer grundlegenden Phase waren Karl Brandi (1868-1946), Peter Rassow und Ramón Menéndez Pidal (1869-1968); Hu­go Hantsch (1895-1972) kann außerdem dieser Gruppe zugeordnet werden. Ihre unterschied­lichen Thesen unter­streichen zugleich das Analyseergebnis von Heinrich Lutz (1922-1986), daß zwei historiographi­sche In­terpre­tationslini­en zur Geschichte des Kaiser vorliegen, eine mit­teleuropäische und eine südeuropäi­sche45.

Unter südeuropäischem Aspekt hat sich vor allem Menéndez Pidal mit der Kaiseridee Karls V. befaßt46. Ge­mäß sei­ner Deutung wurzelten Karls Verständnis und Vorstellungen vom Kaiser­tum in der kastilisch-spani­schen Überlieferung einer originären ‚Idea imperial‘, waren bestimmt durch das Vorbild seiner spanischen Großel­tern, des Katholischen Königspaars Ferdinand und Isabella, und wurden umgesetzt in eine Politik, die ausge­richtet war vor allem auf Italien und Nordafrika, folgend der aragonesischen Überlieferung des Großva­ters47.

Zuvor hatte Brandi im Rahmen eines mitteleuropäischen, universal ausgerichteten Interpretati­onsansatzes die politischen Leitvorstellun­gen Karls V. aus dem dynastischen Gedanken resul­tieren sehen, „der in ihm stärker als irgendwo in der Welt­geschichte lebendig und wirksam ge­worden ist, ihm selbst als Mensch und Herrscher die tiefsten sittlichen An­triebe gab“48. Der Kaiser habe „aus der Summe der von ihm ererbten Herrschaftstitel einen neuen europäi­schen und in gewissem Sinne überseeischen Imperialismus, ein Welreich (gebildet), das zum ersten Male nicht auf Erobe­rung, noch weniger auf einer zusammenhängenden Ländermasse aufge­baut war, sondern auf der dy­nastischen Idee und der Einheit des Glaubens“49. Er führte „seine Reiche aus den veral­teten Staatsformen des aufgelösten Ritter- und Städtestaates (sic!) mit ih­ren Privilegien, lokalen Fehden und Macht­verschiebungen zu einer höheren Stufe der Staats­idee… Die letzte Wirkung der dynastischen Welt­machtspolitik Karls lag deshalb über­raschend genug doch wieder in der Richtung der beherrschenden Idee des Jahrhunderts aufsteigender moderner europäi­scher Staaten“50. Verbunden habe sich dieser auf die habsburgi­sche Dynastie ausgerichtete Leitgedanke mit universalistisch-römischen Herrschaftsvorstellungen. In Brandi sieht Alfred Kohler den „Vertreter einer dynastisch gebundenen und insofern statischen Kon­zeption“, der Karls Herrschaftsauffassung „im Sinne einer harmonisierenden dynastisch – eu­ropäischen Sichtweise“ gedeutet und dabei die dynastische Idee überschätzt hat51.

Eingebunden in diese dynastische Reichsidee ist der Kaiser – gemäß Brandi – in seinem Han­deln und Wirken letztlich nicht dem radikalen, in ghibellinischer Gedankenwelt wurzelndem, römisch-rechtlichem Denken ver­pflichteten antifran­zösischen Weltreichskonzept Gattinaras von einem ‚Dominium mundi‘ gefolgt, das sich nach Lutz in der einfa­chen Formulierung fassen läßt, „Karl ist zur Weltherrschaft berufen“52. Gattinara begriff also anders als sein Fürst das Kaisertum „als Anspruchstitel und als Mittel für Karl V. zum Erreichen der uni­versalen Herr­schafts­position“53.

Rassow hat als Leitbild der Politik Karls V. die These von einer Kaiseridee vertreten, die zu verstehen ist als die Vorstellung von einem sakralen Kaisertum in mittelalterlichem Verständnis zur Wahrnahme der Führungs­aufgabe in der Christenheit. Karls Kaiser- und Reichsidee, höher bewertet als der dynastische Faktor gemäß Brandi, kam die Funktion einer Klammer zu für „das Reich Karls V.“ als „das im Erbgang ihm zugefallene Kong­lomerat von Staaten und Herr­schaften in Burgund und Spanien und in Österreich, hinübergreifend nach Itali­en, Afrika und den neuen Reichen jenseits der Ozeans. Die Reichsidee aber war die mittelalterliche Idee des Kaisertums, die dem Papsttum zugeordnete Führungsaufgabe in der Christenheit“54. Ihre Auf­gabe lautete: „Friede und Einheit in der Christenheit, Sicherung der Christenheit ge­gen Feinde im Innern, gegen die Ketze­rei, und gegen die Feinde nach außen, gegen die Ungläubigen, das türki­sche Reich“55. Diese Kaiseridee war schon in seinen frühen Jahren „das Leitbild seines Handelns“56.

Die Interpretationen von Menéndez Pidal, Brandi und Rassow hat Lutz als eine „Verklärung und Überhöhung von Karls Politik“ bezeichnet57, die auch manchem anderen Beitrag zum Ge­denkjahr 1958 eigne. In einer Zu­sammenstellung derartiger Veröffentlichungen58 findet sich allerdings nicht Hantsch angeführt59. In dessen Wiener Festvortrag60 „Die Kaiseridee Karls V.“ von 1958 schrieb Hantsch Karl eine Auffassung vom Kaiser­tum zu, die ihn weit über Gat­tinaras machtpoliti­sche Gedanken erhoben habe. Macht sei vom Kaiser begriffen worden als „Auftrag im Dienste Gottes, zur hö­heren Ehre Gottes“, sich selbst verstehend als „Erhalter ei­ner gottgewollten Ordnung und Einheit“. Durchdrun­gen vom „Bewußtsein von der heiligen Würde des Kaiser­tums“, erhob es sich „über die Grenzen von Ländern und Völkern“ im Dien­ste des christlichen Abendlandes. Alle Vorbilder und Lehren, denen Historiker mehr oder min­der großen Einfluß auf seine Auffassung vom Kai­sertum zugeschrieben haben, seien nicht „so tief in seine Seele (eingedrungen) wie die Stimme Gottes, die ihm den Weg vorzeichnet“. Diese Kaiseridee „reicht ins Me­taphysische und abstrahiert vielfach von der Relativität konkreter Erscheinungen“. War eine noch stärkere ‚Verklärung und Überhöhung‘ im Kontext des Den­kens in Abendland-Visionen möglich?

Zu den weiteren Historikern – und nur eine Auswahl an Autoren kann hier kurz vorgestellt werden -, die Karls Leitvorstellungen auf den Begriff zu bringen bemüht waren, zählt Erich Hassinger mit seiner These, daß der Herrscher „sein Kaisertum als universale christliche Mis­sion verstand“61. Für Hans-Joachim König war die Grundidee, die Karls Handeln prägte, die Vorstellung von der „politischen und kirchlichen Einheit der Chri­stenheit, deren Ausdruck das Imperium Romanum war“62. Hartmut Lehmann analysierte die kaiserliche Po­litik unter der Fragestellung, ob anstelle von universalem Kaisertum oder dynasti­scher Weltmacht von einem Imperialismus Karls zu sprechen wäre63 – ein Ansatz, der nicht zutreffe. Schon 1966 hatte jedoch Fernand Braudel davor gewarnt, den Kaiser in ein Konzept zu sperren, auf das er ein für allemal festgelegt gewesen sei, wie denn überhaupt die „Kontroverse …, wie nun die impe­rialen Pläne Karls V. mit letzter Genauigkeit zu de­finieren seien, … etwas Vergebliches“ ha­be64. Tatsächlich ist nicht immer ausreichend reflektiert worden, daß zwischen Kaiseridee und politischer Praxis zu unterscheiden ist. Jüngst sprach Ferdinand Seibt vom Kaisertum als ei­nem „Ordnungsbild niemals genau definierter kaiserlicher Schutzherr­schaft über die Christen­heit“65. Weltherrschaft sei „zuallererst ein Ordnungsproblem“ gewesen66. Die Kaiseridee sei kein „abstraktes Gedan­kenwerk, sondern seine eigene und natürlich im Laufe seines Lebens auch veränderte Selbstdarstellung“ gewe­sen, „orientiert an seinem Ritterideal und dort auch bis zuletzt festgehalten“67 Seiner Auf­fassung gemäß ist ‚Weltmonarchie‘ „nicht dem Mittelalter, sondern besonderen Umständen zuzuord­nen, und Karls Weltmonar­chie war, nach der Land­karte, nach seinem Wahlspruch, nach Wappen und Symbo­len … aus seinem eigenen herrscher­lichen Hochgefühl erwachsen. Herrschertitel und Hofallegorie kamen ihm dabei zu Hilfe. Aber der kaiserliche ‚Herkules‘ tritt nicht auf als Heilsbringer in einer ‚mittelalterlichen‘ Wel­tenallego­rie“68. Auch habe sich der Kaiser nicht zu Gattinaras Ansicht geäußert, Karl sei zur Weltmon­archie berufen69. Dennoch um­spannte sein Kaiserbegriff die „ganze Welt“70, sein Kaisertum war gekennzeichnet durch eine „personalisierte Herrschaftsauffassung“71. Nach Seibt habe Karl am Ende seines Lebens den „Aberwitz der Universalmonar­chie“ durchschaut und daher abge­dankt72.

Eine neue Stufe der Diskussion im Sinne einer übergreifenden Betrachtungsweise betreten hatte zuvor Lutz. Für „ausgedient“ bewertete er die bislang gängige „schlichte“ Gegenüber­stel­lung von Karls mittelalterlich ge­präg­tem Universalismus und modernem Natio­nalstaat73. Schon 1964 hatte er zu erörtern angeregt, ob die hi­storiographisch vorherrschende Gegenüber­stellung vom ‚mittelalterlichem Kaisertum‘ in der Person Karls V. und modernem Nationalstaat in der Form Frankreichs beibehalten werden könne74. Begegnet wären sich viel­mehr zwei poli­tische Syste­me mit einer Reihe von gemeinsamen strukturellen Voraussetzun­gen, in denen sich jeweils Altes und Neues vermischt hatten: „mittelalterliches Erbe an Eigen­staatlichkeit und neuerwachter Uni­versalismus“75. Mit einem überzeugenden neuen Interpre­tationsmuster im Verständnis von einer „moderni-sierenden Dynamik des habsburgisch-franzö­sischen Konflikts“ die Problematik von Kaiseridee und Universal­monar­chie Karls V. auf einer anderen als der bis­herigen Diskussionsebene aufzuarbeiten, war Lutz nicht ver­gönnt76. Seinem angerissenen In­terpretationsmuster zufolge müßte „nicht nur die relative Vergleichbarkeit der beiden Konflikt­partner deutlich“ herausgearbeitet, „sondern auch die jeweils spezifi­sche Mi­schung traditionel­ler und mo­derner Elemente im Selbstverständnis und im politischen System der bei­den Seiten und das allge­meine Voran­getriebenwerden der politischen ‚Modernisierung‘ Europas durch den Dauerkonflikt“77 analysiert und historisch erklärt werden. Den Ansatzpunkt hierzu sah Lutz in dem besonderen, bei Brandi bereits vorge­gebenen Bezug zwischen ‚Person und Sache‘. Die Frage nach der Kaiseridee ordnete er somit ein in die über­grei­fende Problema­tik einer Typo­lo­gie des Herrschaftssystems Karls V. zwischen Mittelalter und Neuzeit78. In Gattinaras uni­versalem Pro­gramm analysierte Lutz nicht irgendeine Neuformierung mit­telalter­li­chen Gedan­ken­gutes, sondern „ein neuarti­ges rationales Einheitsprogramm“, das „den absolu­ten Welt­herr­schaftsanspruch des Kaisers dem spätmittelal­terlichen Staatenpluralismus“ entge­gensetzte79. Karl V. hat selbst den Weg zur Monarchia Universalis einge­schlagen, ist aber bei seinem Be­schreiten gescheitert.

Die Lehre von der Monarchia Universalis war zu Lebzeiten Karls V. lebendige Theorie, be­stimmt vor allem in Rezeption und Weiterführung von mittelalterlichen Denktraditionen über die Universalmächte Papst und Kai­ser80. Sie beeinflußte das politische Denken und Handeln, hatte sie doch unter diesem Kaiser einen hohen Grad an Anschaulichkeit erfahren. Die Propa­ganda Karls V. verband die greifbar scheinende Universalmonarchie mit seinem konkreten Kai­sertum, erhöhte und vollendete es in dem Anspruch, über die rechtlich begründete, unmittel­bare Weisungsbefugnis gegenüber allen Fürsten zu verfügen und diese politisch mit Machtmit­teln durchsetzen zu dürfen. Als Konzeption blieb die überlieferte Lehre von der Universalmon­archie solange in der Vorstellungswelt der Zeitgenossen fest verwurzelt wie die Gesamtheit christlicher Herrschaften als ein Corpus gesehen wurde, dessen Häupter Papst und Kaiser wa­ren. Sie ist damit für die Gegenwart ebenso wenig instru­mentalisierbar wie eine dynastisch be­gründete oder eine sakral verwurzelte oder eine gottbezogen-metaphysisch verortbare univer­sale Ordnungsvorstellung für eine menschliche Gemeinschaft oder wie ein personalisiertes Herrschaftsverständnis.

III.

Einheit in einem Glauben und in einer Kirche erschienen auch im 20. Jahrhundert Lewis und Terlinden81 als zentrale Voraussetzungen für eine politi­sche Einheit Europas. Lewis hatte die Idee einer Rückkehr aller Euro­päer zur Christenheit des römisch-ka­tholischen Bekenntnisses als Voraussetzung für die Einigung Europas propagiert und im Vorkämpfer für die sakral be­gründete Einheitsidee, in Karl V., ein Leitbild für den Pro­tagonisten einer europäischen Eini­gung in seiner Gegenwart angeboten. Seiner These hatte Rassow entgegnet: „Wir … müssen als Historiker sagen: Wenn es diese ‚Christenheit‘, die es zu Karls Zeiten noch gab, heute nicht mehr gibt, wem ist dann damit gedient, Karl V. zur Symbol-Figur der heutigen für uns so drin­gend notwendi­gen Europa-Bestrebungen zu machen? Ein säkulari­sierter Karl ist eben kein hi­storischer Karl mehr. E i n e Erwägung sollte die Verbreiter solcher histo­rischer Nebelbilder von dieser irreführenden Analogie abschrecken: Karl ist nun doch mit seiner Politik, die die Chri­stenheit umfaßte, gescheitert! Wer will eine ge­scheiterte Persönlichkeit als ideellen Führer anerkennen?“82 Aber gab es, so ist – Rassow ergänzend – zu fra­gen, zu Karls Lebzeiten über­haupt noch die eine Christenheit? Sie, die sich gerade während der Herrschafts­zeit des Kai­sers gespalten hatte, wiederzuvereinigen, war doch ei­nes seiner zentralen Ziele gewesen – eine Auf­gabe, die er ebenso wenig hatte bewältigen können wie seinen Ver­such, die europäische Staatengemeinschaft seiner Zeit in einem universalen Herrschaftssystem unter seiner Führung zusammenzuschließen. Eu­ropa im 20. Jahrhundert auf der christlichen Grundlage eines Glau­bens zu vereinigen, war schon um 1930 eine Utopie an­gesichts europäischer Gesellschaften, die zwar in großen Teilen noch von christlicher Vorstellungs- und Wer­tewelt geprägt waren, aber in ihren Entscheidungen grundsätzlich nach anderen Kategorien handel­ten. Es gab nicht mehr jene christlich bestimmte Le­benswelt, in der Karl V. tätig geworden war.

Die Einheit im Glauben als Leitgedanken für die Europäische Union einzubringen war und bleibt ein wirklich­keitsfremder Vorschlag. Karl V. ist aber nicht nur im Versuch, die Einheit der Christenheit wiederherzustellen, gescheitert, sondern hat auch keine Konzeption hinterlas­sen, die für die gegenwärtige Einigung Europas Anre­gungen birgt. Die Biographie von Schwarzenfeld hatte über den Buchtitel in dem ersten Jahrzehnt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zwar die teilweise enthusiastische Hoffnung vieler Deutscher auf ein vereintes Eu­ropa und ihre Suche nach historischen Leitbildern reflektiert, jedoch hatte sich die Autorin nicht dazu ver­stiegen, eine solche Funktion Karl V. unmittelbar zuzuschreiben. Die Erinnerung an den Kaiser des 16. Jahr­hunderts beschwor nur eine bedeutende Persönlichkeit der Vergan­genheit, um ihren Lesern Hoffnung und Mut zu vermitteln für eine zukunftsorientierte Bewäl­tigung der Gegenwart unter einer politischen Perspektive, die sich für Europa schon einmal er­öffnet zu haben schien – ein historisch noch legitimes Verfahren. Daß hierbei Europa mit dem ‚Abendland‘ gleichgesetzt wurde, ergab sich für sie und andere, vor allem konservativ geprägte Autoren aus ihrer Einbindung in die Periode des kalten Krieges und deren Nachwirkung. Wenn jedoch Terlin­den seinem „gebildeten Publikum“83 die Herrschaftszeit Karls V. als „eine der glorreichsten Re­gierungen der Geschichte“84 offeriert, deren politisches Ziel „die Schaffung ei­nes geeinten Europa“85 war, dem Kaiser ein Handeln „getreu seiner europäischen Konzep­tion“86 zuschreibt und von einem „Programm der Eini­gung Euro­pas“87 spricht, geht er über Aussagen hinaus, die sich als historisch legitim bewerten lassen, sondern nur noch als zeitge­bunden erklärt werden können; zugleich bleibt Terlinden seinen Lesern die inhaltlich konkrete Be­schreibung oder gar Analyse eines derartigen Entwurfes schuldig – es sei denn, man sieht sie in dem ein einzi­ges Mal eingebrachten Begriff ‚Bündnis‘88. Ei­ne geschichtswissenschaftlich of­fene Frage ist es, ob es zum Er­reichen einer Univer­sal­monar­chie überhaupt ei­nen „Großen Plan“ gab89. Wenig deutet auf die Annahme hin, das er entwickelt worden ist. Eine Universal­monarchie ließ sich anstreben, ohne daß ihre Gestaltung zuvor projektiert worden war. Karl V. und seinen Be­ratern ging es gegebenenfalls um die Monarchia Universalis in Form von Vor­herrschaft des Kaisers in Europa, nicht um einen Zusammenschluß gleichberechtigter europäi­scher Staaten durch „Bildung einer europäischen Union“. Der Traum Karls90 enthüllt sich als ein Traum Ter­lindens.

Die Analyse der strukturellen und mentalen Voraussetzungen im 16. Jahrhundert sowie beson­ders der Kaiser­idee hat ergeben, daß der Karl V. zugeschriebene Plan einer Einigung Europas in Form eines freiwillligen Zu­sammenschlusses der Staaten zu einer Gemeinschaft außerhalb der politischen Möglichkeiten und Intentionen des 16. Jahrhun­derts lag. Diese Erkenntnis wirft die Frage auf, wie und warum Terlinden zu derartigen Thesen gelangen konn­te. Um sie zu be­antworten, ist von seinem leitenden Erkenntnisinteresse auszugehen. Eigener Bekundung ge­mäß, wollte er Karl V. endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen91 und offenbar zugleich den Wurzeln des euro­päischen Einigungsstrebens nachspüren. Diese Aufgabenstellung ist ge­schichtswissenschaft­lich legitim. Ange­gangen ist er sie unter den Bedingungen seiner Soziali­sation und Lebensgestaltung als über­zeugter Europäer belgischer Nationalität, als Persönlich­keit, die im Bannkreis des Hauses Habsburg stand92 und als ein Mensch, der offensichtlich dem römisch-katholischen Bekenntnis fest verbunden war93.

Vorgelegt hat Terlinden eine Biographie, die Liebe zum Detail verrät – ein kaiserliches Leben dargestellt in der bunten Vielfalt interessanter Einzelheiten, beschreibend und deutend unter dem Aspekt eines Belgiers, der stolz ist auf das Landeskind Karl und der in den burgundischen Besitzungen jenes Kaisers „eines der ersten Länder der Welt (sieht), das durch seine geogra­phische Lage befähigt war, eine besondere Rolle in einem geeinten Eu­ropa zu spielen“94. Mit heißer, von Liebe zur Sache zeugender, aber oft zu flüchtig genutzter Feder95 abgefaßt, stili­siert Terlinden seinen Landsmann zu einem europäischen Helden, dessen politischem Wollen legenden­haf­te Züge eignen. Karl V. wird von ihm stärker als bei den anderen Autoren verklärt und überhöht gezeichnet. Bewußt sagenhafte Geschichte erzählen zu wollen, dürfte Terlinden ferngelegen haben, aber auch unbeabsich­tigter „historischer Legendenbildung ist … mit Ent­schiedenheit zu widerstehen“96. Legenden bergen zwar kaum Gefahren für den historisch Ver­sierten, wird er sich doch mit ihnen kritisch auseinandersetzen. Andere Leser können jedoch der Faszination der interessant abgefaßten Lebensbeschreibung erliegen und durch sie ein Bild von einer vergangenen historischen Wirklichkeit rezipieren, das traditionsbildend wirkt, weil es schein­bare Bezüge zur Gegenwart enthält. Legenden sind meist die Grundlage von Tradition; zwischen Tradition und Legende besteht aber nicht nur ein Wechselverhältnis, sondern Legen­denbildung ist eine Voraussetzung der Indienstnahme der Tradition für ideologische Zwecke. Der Gefahr, eine derartige Legen­de zu schaffen, ist Ter­linden in­folge seines Engagements für Europa und ein belgisches Landeskind erlegen. Ziel­setzung, Gestaltung und In­halt lassen fol­gern, daß er ebenso wie diejenigen, die die Münzbilder zu verantwor­ten haben, sich über seinen Helden nicht nur zur werdenden europäischen Ge­meinschaft bekennen, sondern auch auf deren Wurzeln ver­weisen wollte. In dieser Absicht haben sie die Erkenntnisgrenzen der Ge­schichts­wissenschaft aus dem Blick­feld verloren, sind zu Aussagen gelangt, auf denen eine problemati­sche Tradition vom Leitbild bis zur Ahnherrschaft aufbauen kann.

Tradition bildet über kurz oder lang jede menschliche Vereinigung, und auch der Historiker steht bewußt oder unreflektiert in Traditionen. Über Tradition selbst ist nicht zu streiten, je­doch über ihre Inhalte können die Meinungen erheblich aufeinanderprallen. Niemand kann der Europäischen Union oder den aktiven Verfechtern der europäischen Einigungsbewegung ver­übeln, wenn sie sich traditionell auf Vorläufer besinnen. Es geht nicht um den Inhalt der Tradi­tion, sondern um ihr Verhältnis zur Geschichte. Dieser Sachverhalt sei auf eine kurze, aber harte Formel gebracht: Tradition heißt Manipulieren der Vergangenheit, dazu aber darf sich die Historie nicht einspannen lassen. Nichts gegen Manipulation, denn sie kann einem guten Zweck dienen. Vielleicht braucht eine Gemein­schaft ihre Helden. Nur sollte der Historiker sie nicht aussuchen, denn bei derartigen Überlegungen wird eine Tatsache leicht übersehen: Tradition ist Gegenwart. Die Menschen leben heute in der Tradition und suchen das Neue durch Rückgriffe auf die Vergangenheit zu bestätigen. Dabei ist es durchaus möglich, einerseits heutige Leitge­dan­ken oder auch andererseits gegenwärtig fragwürdig erscheinende Ideolo­gien mit ähnlichen oder gleichen einstmals tragfä­higen zu legitimieren97. Ebenso kann etwas Antiquiertes heute durchaus opportun erscheinen. Wie dem auch sei – es ist das Heute.

Der Historiker sollte – nach meinem Verständnis von geschichtswissenschaftlicher Arbeit – kei­nem Menschen, der in einer vergangenen historischen Wirklichkeit gelebt hat, dadurch histori­sche ‚Gerechtigkeit‘ widerfahren lassen wollen, daß er ihn für seine Gegenwart instrumentali­siert, und sei dieses auch im Sinne eines positiv be­setzten Leitbildes. Zurückhaltung ist unab­hängig davon geboten, ob sich jene Persönlichkeit ihrem Wesen und historischen Wirken nach für eine derartige Funktionszuweisung überhaupt eignet. Der Historiker bleibt der Vergangen­heit verpflichtet, er hat aus der kühlen Distanz des Wissenschaftlers zu recht­fertigen oder zu kriti­sieren, aber er hat sie nicht der Gegenwart unmittelbar dienstbar zu machen. Es ist hier nicht der Platz, sich über den Nutzen der Historie zu äußern. In bezug auf die Tradition läßt sich jedoch – wenn auch etwas pontiert – behaupten, es ist die Aufgabe des Historikers, ihr dauernd zu widersprechen. Bei einer Zusammenarbeit von Geschichtswissenschaft und Tradi­tion wird die Tradition nur ihrer ehrlichen Naivität be­raubt, die Historie da­gegen pervertiert.

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